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Sie können hier Ihre Presse-Akkreditierung zur COMPOSITES EUROPE 2009 beantragen. Beachten Sie dazu bitte unsere Akkreditierungs-Richtlinien.


Eine Presseakkreditierung zur COMPOSITES EUROPE 2009 erhalten Personen, die journalistisch tätig sind und die Messe ausschließlich zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen.

Mitarbeiter aus Presse-, Marketing- und Anzeigenabteilungen können keine Pressekarte erhalten. Ein Anspruch auf Akkreditierung besteht nicht.

Als Nachweis für eine journalistische Tätigkeit werden anerkannt:
  1. Gültiger Presseausweis
  2. Schriftliche Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf mit Anschrift)
  3. Impressum
  4. Belegexemplare journalistischer Beiträge
Bitte beachten Sie:
Die Presseabteilung der COMPOSITES EUROPE behält sich vor, auch bei Inhabern gültiger Presseausweise weitere Belege journalistischer Arbeit wie z.B. Arbeitsproben anzufordern.


Nicht akkreditiert werden:
Personen
  • ohne jegliche journalistische Legitimation (Mitarbeiter aus Pressestellen, Marketing- und Anzeigenabteilungen.
  • Begleitpersonen
  • mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen.
  • mit Hausausweisen von Sendeanstalten, Agenturen oder Verlagen ohne Auftrag der Redaktionen.
  • die sich lediglich mit Visitenkarten ausweisen können.
  • mit Einladungen von Ausstellern zu Presse- oder sonstigen Terminen.

In drei Schritten zur Akkreditierung
  1. Bitte füllen Sie das Akkreditierungsformular vollständig aus.
  2. Drucken Sie das Formular aus und senden Sie uns den Antrag unterschrieben und mit Stempel der Redaktion, einer Kopie Ihres Presseausweises bzw. einer Redaktionsbestätigung oder Impressum per Fax oder Post an die folgende Adresse:

    Reed Exhibitions Deutschland GmbH
    Presseabteilung
    Völklinger Straße 4
    40219 Düsseldorf
    Fax 0211 – 90 191 138
     
  3. Nach Eingang Ihres Akkreditierungsantrags werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
  4. Die Presseabteilung der COMPOSITES EUROPE behält sich vor, bei Bedarf journalistische Arbeitsproben anzufordern.
  5. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständig ausgefüllten Anträgen, ungültigen Presseausweisen oder fehlenden Belegen behält sich die Presseabteilung der COMPOSITES EUROPE vor, einen Antrag auf Akkreditierung abzulehnen.


Zum Akkreditierungsformular...